Museumsverband
Rheinland-Pfalz
Entwicklung von Qualitätsstandards für die Museen in Rheinland-Pfalz
Insgesamt wurden Kriterien zu den folgenden acht Stichworten zusammengetragen:
Dieser
Kriterienkatalog
bildete die Grundlage für ein Antragsformular zur Registrierung, das von den
Museumsmitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bei den Herbstkonferenzen 2004 in allen
Regionen
einhellig befürwortet wurde. Damit mögliche Änderungswünsche noch in
das
endgültige Antragsformular eingearbeitet werden konnten, bat man von
Verbandsseite aus um
eine Übermittlung
dieser Vorschläge innerhalb Jahresfrist.
Die Registrierung ist freiwillig und kann sowohl von hauptamtlich als auch von ehrenamtlich geleiteten Museen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Museen, die im Besitz einer substanziellen Sammlung historischer Objekte, Kunstwerke oder Spezies sind, die zusammengetragen wurden, um langfristig der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stehen sowie Institutionen, die eine solche Sammlung betreuen.
Jeder Antragsteller ist aufgefordert darzulegen, dass sein Haus der im Folgenden zitierten Museumsdefinition von ICOM entspricht:
„Ein
Museum ist eine
gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im
Dienste
der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und
Unterhaltungszwecken materielle
Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, erforscht, bekannt
macht und
ausstellt." (Deutsche Übersetztung, Berlin, Wien, Zürich 2003)
Weiterhin muss jeder Antragsteller vorweisen, dass er die oben genannten Kriterien entsprechend der Art, der Größe und der Lage des Museums angemessen erfüllt.
Der
Registrierungsprozess
kann in drei Stationen beschrieben werden: Mittels einer
Selbstevaluation kann
jedes Museum zuerst selbst herausfiltern, in welchen Arbeitsbereichen
Optimierungspotential vorhanden ist. Mit dem Antrag auf Registrierung
steht
allen Antragstellern, sofern gewünscht,
die
kostenlose
Unterstützung des
Museumsverbands durch kollektive sowie durch Einzelberatung zur
Verfügung, um
die geforderten Qualitätsstandards zu erfüllen. Die Beurteilung des
Antrags
erfolgt nicht durch eine
fachfremde
Kommission, sondern durch ein Gremium versierter Museumskolleginnen und
-kollegen.
Dieses
Gremium setzt sich aus Vorstandsmitgliedern des Museumsverbandes und gegebenefalls
aus
Vertreterinnen und Vertretern
ehrenamtlich
geleiteter Museen sowie weiteren externen Experten zusammen. Den
Vorsitz führt
ein Mitglied des Vorstands des Museumsverbandes.
Das Registrierungskomitee beurteilt jeden Antrag eingehend und
entscheidet,
welchen Status der Registrierung das Museum erhält.
Eine
vollständige
Registrierung kann
erfolgen, wenn das
Museum alle Registrierungskriterien erfüllt. Die vorläufige
Registrierung wird ausgesprochen,
wenn das
Museum noch nicht alle Kriterien der Registrierung erfüllt, aber die
Bereitschaft bekundet, innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei
Jahren die
Anforderungen zu erreichen. Eine Zurückstellung des Antrags erfolgt,
wenn das
Registrierungskomitee auf der Grundlage der eingereichten Informationen
keine
Entscheidung treffen kann oder will. Die Entscheidung wird dann
verschoben, bis
ausreichende Informationen vorliegen. Wenn ein Museum nicht darlegen
kann, dass
es den Registrierungskriterien gerecht wird, kann eine Ablehnung
ausgesprochen
werden.
Start
Mit dieser
Initiative hat
der Museumsverband eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik
übernommen.
Zwischenzeitlich hat auch der Deutsche Museumsbund eine entsprechende
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, der die stellvertretende
Vorstandsvorsitzende Dr. Cornelia Ewigleben sowie die Geschäftsführerin
des Museumsverbands Rheinland-Pfalz
Bettina Scheeder M.A. angehören. Bereits im Herbst
2004 meldeten
sich bei der Geschäftsstelle des Museumsverbands eine Reihe von
„Pilotmuseen“,
die mit einem Antrag auf vorläufige Registrierung beabsichtigen, im
Zeitraum
der nächsten drei Jahre die gemeinsam erarbeiteten Qualitätsstandards
in ihren Häusern umzusetzen.
Die konkrete Umsetzung des Projekts in
Rheinland-Pfalz startet zu Beginn des Jahres 2005.
Mithilfe dieser Qualitätsstandards wird es den Museen im Land möglich sein, ihren Optimierungsbedarf in einzelnen Aufgabenbereichen zu ermitteln und Verbesserungen gezielt anzugehen, um so die Qualität der Museumsarbeit nachhaltig zu steigern. Ziel dieses innovativen Projekts ist es, eine gemeinsame fachliche Grundlage für alle Einrichtungen zu bieten, die der Definition eines „Museums“ entsprechen.
Gleichzeitig ermöglicht das Registrierungssystem eine Leistungsmessung des jeweiligen Hauses - entsprechend gemeinsam erarbeiteter und anerkannter professioneller Qualitätsstandards im Museumsmanagement, in der Sammlungspflege und in den Angeboten für die Öffentlichkeit. Die Leistungsmessung betrifft dabei nicht den absoluten Umfang der Arbeit, sondern soll vielmehr abklären, ob Struktur und Dienstleistungen der jeweiligen Einrichtung angemessen sind.
Gegenüber
Trägern, Zuwendungsgebern und der Öffentlichkeit wird damit eine
Qualitätsaussage
möglich. Da eine öffentlichkeitswirksame Urkundenverleihung vorgesehen
ist,
wird es den Museen zudem möglich sein, mit
einer
Registrierung überzeugend zu werben. Die damit
verbundene offizielle Anerkennung soll zugleich
das Vertrauen potentieller Stifter von Objekten oder Sammlungen
stärken. Für
mögliche Förderer gewährleistet die Registrierung
die Sicherheit für eine sachgerechte Verwendung der finanziellen
Unterstützung.